EPS-Dämmstoff – Rücknahme
HBCD-haltiges EPS wird ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft.
HBCD-haltiges EPS wird ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft.
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Dämmstoffdicke individuell wählen / Energieeinsparverordnung muss nicht in jedem Fall eingehalten werden